Falschberatung ++ Kapitalanleger ++ Anlegeranwalt
Beschreibung
Die Falschberatung ist der wichtigste Hebel, um einem geschädigten Kapitalanleger zu helfen. Der Anlageberater, gleich ob in einer Bank oder in einer Vertriebsorganisation, muss seinen Kunden raten, und zwar Anlager- und Anlagegerecht. Tut er das nicht, ist der Vermittler, bzw. das Unternehmen für das er arbeitet dem getäuschten Kunden zum Schadensersatz oder zur Rückabwicklung verpflichtet. Eine Falschberatung wird auch angesehen, wenn der Anlageberater Tatsachen verschweigt, die für die Entscheidung des Anlegers von Bedeutung sind. http://www.resch-rechtsanwaelte.de/anlegerschutz-kapitalmarktrecht-resch/falschberatung-rueckabwicklung-schadensersatz.html